Nullsteuersatz für PV-Anlagen

Für PV-Anlagen bis 35 Kilowattpeak entfällt bis Ende 2025 die Umsatzsteuer (ugs. Mehrwertsteuer). Damit wird der Weg zur eigenen PV-Anlage deutlich vereinfacht und verkürzt!
 

„0 % Umsatzsteuer – 0 % Bürokratie“, denn bereits auf der Rechnung wird der Umsatzsteuersatz von 20 % auf 0 % gesenkt. Der Rechnungs­betrag reduziert sich automatisch um die 20%ige Umsatzsteuer, was einer effektiven Preisreduktion von 16,6 % entspricht. Dennoch gibt es Vorgaben die erfüllt werden müssen. 

Unter https://pvaustria.at/nullsteuersatz/ finden Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen, praktische Beispiele und Begriffserklärungen. 

Sollten auch Sie den Wunsch nach einem eigenen Sonnenkraftwerk haben, melden Sie sich bei unseren Photovoltaiktechnikern und vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch. In der richtigen Kombination von Anlage und Speicher ist eine nahezu autonome Energieversorgung möglich. Unser Michael Schweighart hilft Ihnen bei der Wahl der richtigen Anlage, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.

Michael Schweighart
michael.schweighart[at]stadtwerke-koeflach.at 
031443470-308