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Wassertarife:
Preise exkl. 10 % UST
1. a.) Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt bis zu einem
Wasserverbauch von 300 m³ € 1,50 pro m³.
b.) Ab einem Wasserverbrauch von 301 m³ beträgt die
Wasserverbrauchsgebühr € 1,70 pro m³.
2. a.) Für die Abgeltung der vom tatsächlichen Wasseranfall
unabhängigen Kosten (Bereitstellungs- und Erhaltungskosten)
wird bis zu einem Wasserverbrauch von 300 m³ eine
Grundgebühr in der Höhe von € 3,00 pro Monat und
je Hausanschluss festgesetzt.
b.) Ab einem Wasserverbrauch von 301 m³ entfällt die Grundgebühr.
Monatsmiete für einen Wassermesser:
Preise exkl. 10 % UST
Durchfluss 3 m³/h (Haushalt) € 1,60
Durchfluss 7 m³/h (Gewerbe) € 3,00
Durchfluss 20 m³/h € 5,30
Durchfluss 50 m³/h € 9,00
Durchfluss 80 m³/h € 17,50
Durchfluss 100 m³/h € 33,90
Sonderzähler: nach Vereinbarung - Wiederbeschaffungswert
Die genannten Tarife werden ansonsten jährlich nach den Indexschwankungen neu berechnet.
Stichtag für die Indexanpassung: 1. April
Tarife gültig ab 1. April 2010 !
Für Fragen zum Thema Wasserverrechnung stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.
Kanalbenützungsgebühr:
Preise exkl. 10 % UST
1. a.) Die Kanalbenützungsgebühr beträgt bis zu einem Wasserverbrauch von 300 m³ € 3,50 pro m³.
b.) Ab einem Wasserverbrauch von 301 m³ beträgt die Kanalbenützungsbebühr € 3,90 pro m³.
2. a.) Für die Abgeltung der vom tatsächlichen Abwasseranfall unabhängigen Kosten (Bereitstellungs-
und Erhaltungskosten) wird bis zu einem Wasserverbrauch von 300 m³ eine Grundgebühr in der
Höhe von € 6,00 pro Monat und je Hausanschluss festgesetzt.
b.) Ab einem Wasserverbrauch von 301 m³ (Großabnehmer) entfällt die Grundgebühr.
Die Kanalbenützungsgebühr wird jährlich nach den Indexschwankungen neu berechnet. Stichtag für die
Indexanpassung: 1.April. Aktuelle Tarife gültig ab 1. April 2010.
Kanalpauschale:
Preise exkl. 10 % UST
a.) Eigentümer, die im Verpflichtungsbereich des städtischen Schwemmkanalsystem liegen, die nicht
oder nur teilweise an die städtische Wasserversorgung angeschlossen sind oder über einen
Hausbrunnen verfügen, werden eingeschätzt, wobei der Durchschnittsverbrauch pro Person mit
4 m³ Wasser pro Monat angenommen wird. Die Kanalbenützungsgebühr beträgt € 3,50 pro m³.
b.) Für die Abgeltung der vom tatsächlichen Abwasseranfall unabhängigen Kosten (Bereitstellungs-
und Erhaltungskosten) wird eine Grundgebühr in Höhe von € 6,00 pro Monat und je Hausanschluss
festgesetzt.
c.) Eine Ermäßigung der Kanalbenützungsgebühr wird gewährt:
Eigentümer mit einem Wasserverbrauch von über 30.000 m³ pro Jahr - 25 % Ermäßigung.
Akuelle Kanalpauschaltarife gültig ab 01.01.2011.
Wasserleitungsbeitrag in Euro ab 1.1.2010
Der Wasserleitungsbeitrag wird als einmalige Abgabe zur Deckung
der Kosten der Errichtung und Erweiterung der öffentlichen
Wasserversorgungsanlage der Stadtgemeinde Köflach laut Wasser-
leitungsbeitragsgesetz vom 13.3.1962, LBGL.Nr. 137, und
Wasserleitungsordnung Punkt VII/2 verrechnet. Bei Zu-, Auf-, Ein- und
Umbauten von Gebäuden (Anlagen) ist der Wasserleitungsbeitrag als
Ergänzungsgebühr zu leisten.
Die Höhe des Wasserleitungsbeitrages ergibt sich aus dem Produkt des
Berechnungsfaktors mit dem Einheitssatz.
Der Berechnungsfaktor ist bei Gebäuden in der Weise zu ermitteln, dass
die Hälfte der verbauten Grundfläche in m² mit der um 1 erhöhten Anzahl
der Geschosse vervielfacht wird. Dach und Kellergeschosse bleiben
unberücksichtigt, wenn sie nicht zu Wohn- oder Geschäftszwecken
benutzbar ausgebaut werden.
netto inkl. 10 % UST
Einheitssatz pro m³ € 6,60 7,26
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